Der Weg zu einer Psychotherapie
Gesetzliche Krankenkasse
Da ich über eine Zulassung für alle gesetzliche Krankenkassen verfüge, wird Ihre Versicherung die Kosten einer Psychotherapie übernehmen, sofern eine solche notwendig ist und als geeignete Behandlungsmethode in Frage kommt.
Zu dem vorher mit mir telefonisch vereinbarten Termin für ein Erstgespräch bringen Sie bitte Ihre Versichertenkarte mit. Eine Überweisung durch Ihren Hausarzt oder einen anderen Facharzt ist nicht zwingend notwendig.
Private Krankenversicherung/Beihilfe
Bitte erfragen Sie vor Beginn der Psychotherapie bei Ihrem Versicherer und/oder der Beihilfestelle, ob und in welchem Umfang eine ambulante Psychotherapie zu den von Ihnen versicherten Leistungen gehört. Unabhängig von den Bedingungen Ihrer Privaten Krankenversicherung / Beihilfestelle besteht ein Rechtsverhältnis nur zwischen Ihnen und mir (zwischen Patient und Therapeut). Abgerechnet wird nach Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Psychotherapie als Selbstzahler
Wenn Sie als Selbstzahler eine Psychotherapie machen wollen, so schließe ich mit Ihnen einen Behandlungs- und Therapievertrag über eine vorher abgesprochene Anzahl an Therapiestunden. Es besteht auch bei diesem Modell ein Rechtsverhältnis zwischen Ihnen und mir. Abgerechnet wird nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Kontakt
Dipl.-Psych. Michaela Bartels
Kölner Str. 104
53919 Weilerswist
02254 834 72 72
www.therapie-bartels.de
Derzeit habe ich keine freien Therapieplätze.
Im Rahmen meiner psychotherapeutischen Sprechstunde kann ich Ihnen gerne ein beratendes und orientierendes Gespräch anbieten.
Dazu vereinbaren Sie mit mir ausschließlich telefonisch einen Termin.
Meine Sprechzeiten nach vorheriger Terminvereinbarung sind:
Dienstag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
und nach Vereinbarung.